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Thema: Ferda Ataman


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Von Lauxxxxxxx
448 Beiträge bisher
Ferda Ataman

Bericht über Transperson – Ataman verliert vor Gericht Im Streit um eine als polemisch empfundene Überschrift hat Julian Reichelts Onlineportal vor Gericht gegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewonnen. Die Formulierungen seien „in keiner Weise“ geeignet, die Funktionsfähigkeit der Regierung „schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Die Bundesrepublik Deutschland hat vor Gericht erneut gegen das Nachrichtenportal „Nius“ verloren. Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hatte ein Verfahren angestrengt, um Aussagen des von Julian Reichelt geleiteten Mediums untersagen zu lassen. Das Landgericht Berlin hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits zurückgewiesen, nach einer Beschwerde bestätigte das Kammergericht jetzt diese Entscheidung. Auslöser der Beschwerde war ein „Nius“-Bericht über eine Transperson, die in Erlangen Mitglied in einem Frauen-Fitnessstudio werden wollte und abgelehnt wurde. Die Betreiberin hatte argumentiert, dass sich andere Frauen gestört fühlen könnten, da die Transperson trotz Hormonbehandlung weiterhin männliche Geschlechtsmerkmale besitzt. Außerdem habe die Transperson einer anwesenden Mitarbeiterin keinen Ausweis vorgelegt. Die Betreiberin hatte auf ihr Hausrecht verwiesen und die Aufnahme abgelehnt. In der Folge waren mehrere Kompromissversuche gescheitert. Also wendete sich die Transperson an die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes. Atamans Behörde adressierte ein Schreiben an die Studiobetreiberin, worin eine Stellungnahme und die Zahlung von 1000 Euro angeregt wurde, um die Transperson für die „erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu entschädigen. Das Portal „Nius“, das vom früheren „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt geleitet wird, reagierte und veröffentlichte am 30. Mai einen Beitrag mit der Überschrift: „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio“. Die ADS störte sich unter anderem an den Begriffen „Regierung“ und „Bußgeld“, forderte Richtigstellung und stellte Unterlassungsanträge beim Landgericht. Die beanstandeten Angaben seien „Fake News“ und „allesamt falsch“ – so gehöre die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nicht zur Regierung und verhänge auch keine Bußgelder oder Strafen. In Summe lägen „gravierende Falschbehauptungen“ vor. Die Aussagen seien dazu geeignet, das Vertrauen der Bürger in die ADS, deren Leiterin und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden. Im aktuellen Beschluss, der WELT vorliegt, weisen die Richter den Antrag zurück und bestätigen die Entscheidung des Landgerichts. Die Befürchtungen der Antragstellerin könnten „ausgeschlossen werden“ und lägen „nicht einmal ansatzweise“ vor. Die Äußerungen im „Nius“-Text seien „zwar teilweise polemisch zugespitzt, aber jeweils von der Meinungsfreiheit geschützt“. Es gehöre zum Kern der Meinungsfreiheit, „Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können“. Quelle: Welt

25.07.2024 um 18:57    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von j_dxx
1095 Beiträge bisher
re: Ferda Ataman

Nur damit man "Welt" auch richtig einordnen kann...

25.07.2024 um 19:17    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von molxxx
8 Beiträge bisher
re: Ferda Ataman

Was die Ataman gemacht hat, ist Amtsanmaßung. Dafür gehört Ataman des Amtes enthoben. Das dieser Schw***träger nicht ins Frauenfitnessstudio gehört ist richtig. Da mag die Papierlischweitzer Glatze noch so viel meckern.

25.07.2024 um 19:25    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von molxxx
8 Beiträge bisher
re: Ferda Ataman

Noch ein Video dazu. Warnung vor der Glatze, der missbraucht Frauenfreiräume.

25.07.2024 um 19:28    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Petxxxxxx
225 Beiträge bisher
re: Ferda Ataman

25.07.2024 um 19:41    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von _Jexxx
1316 Beiträge bisher
re: Ferda Ataman

Wenn der Gesetzgeber schon keine Lust mehr hat klare festgelegte Auflagen durchzudrücken wird das immer öfter so enden. Er verweist nun auf das Hausrecht und dies gestattet dem Betreiber frei zu entscheiden. Damit sei es eigentlich keine Diskriminierung mehr... Nur damit werden auch bisher juristische Frauen mit Vagina ausschließbar. Die Frage, die sich mir stellt, woher wusste die Studiobetreiberin denn das sie nicht operiert ist? Lange Rede kurzer Sinn... es wird nicht besser für uns

26.07.2024 um 7:06    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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