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Thema: Duschen im Stehen verboten!


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Von aLexxxxxxxxx
347 Beiträge bisher
Duschen im Stehen verboten!

Ja so lautet ein Gerichtsurteil das der Vermieter den Mieter Duschen im Stehen verbieten kann, denn reichen die Fliesen im Bad nicht hoch genug um das Wasser beim Duschen im Stehen abperlen zu lassen ,muss eben nicht der Vermieter das Bad weiter hoch fließen lassen, sondern der Vermieter kann den Mieter verbieten beim Duschen zu stehen. Duscht der Mieter dennoch im Stehen und es kommt zu einem Wasserschaden am nicht gefliesten Bereich ,ist er dafür haftbar Geilus haha

24.08.2024 um 21:45    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
Von Nacxxxxxxxxxxxx
293 Beiträge bisher
re: Duschen im Stehen verboten!

dann verbreite nicht, in der für dich typischen art, polemisch-spinnerte halbwahrheiten. das ist ein problem welches überwiegend in altbauwohnungen ohne duschkabine besteht und nicht neu. früher wurden bäder nun mal nur bis zur hälfte gefliest und hatten eine badewanne. wir hatten das auch und man kann da sehr wohl problemlos duschen. scheint heute üblich zu sein das halbe bad unter wasser zu setzen... "Ist das Badezimmer einer Mietwohnung nur halbhoch gefliest und enthält lediglich eine Badewanne ohne Duschaufsatz, darf der Mieter nicht im Stehen duschen. Duscht er trotzdem im Stehen, verstößt dies gegen den Mietvertrag! Vor allem in Mietwohnungen, in denen es keine eigene Duschkabine gibt, sondern möglicherweise nur eine sogenannte Duschbadewanne, sollten die Bewohner daher besonders vorsichtig sein, um Schimmelbildung zu vermeiden. Das sei auch vor dem Hintergrund unerheblich, dass diese Duschmethode, gemessen an den heutigen Standards, eher unüblich sei. „Bei jedem Duschvorgang dringe unvermeidbar Spritzwasser in die Wand ein“, hieß es im Gerichtsurteil. Manche Badezimmer sind somit für das Duschen im Stehen – zumindest aus vertraglicher Sicht – nicht geeignet. "

25.08.2024 um 1:13    Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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