|
Von raixx 5 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Ist doch ganz einfach! Du bist ihr Sklave! Füge Dich! Und gut ist es. Das sie Dir" nur" am Schwänchen zieht (und nicht die Eier abreißt), hast Du eine sehr humane Herrin.
|
18.01.2017 um 19:33 |
Antworten |
Von Janxxxxx 19 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Auch wenn es jetzt schon ewig her ist und auch ein wenig beknackst. Ich würd nun schon gern wissen was aus diesem Penis geworden ist..
Ist er schwarz geworden und ist abgefallen? Ist er vielleicht sogar wie erwähnt größer geworden. Oder hatte er die Schnauze voll und ist Selbstständig geworden, arbeitet nun irgendwo als Vertreter.
Könnte mal jemand dem Threadersteller bescheid sagen, dass er Bericht erstattet. Thanks
|
18.01.2017 um 19:33 |
Antworten |
Von Sklxxxxxxxxxx 2 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Dazu kann man nur eines sagen: OHNE WORTE !!!
Eigentlich sollte man soooo einen Blödsinn einfach ignorieren und keinesfalls kommentieren !!!
Ich wünsche mir eine Art "Spamfilter", der solchen Mist überhaupt nicht zulässt !!!
|
19.01.2017 um 11:52 |
Antworten |
Von stexxxxx 11 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Wenn sie es das nächste mal macht zu so als ob es dir gefällt und Greif ihr einfach in den schritt und schieb ihr ein Finger nach dem änderten rein
|
19.01.2017 um 18:48 |
Antworten |
Von Eilxxx 571 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Reib ihn mit Schmierseife ein,dann fehlt der Gripp *löl*
|
20.01.2017 um 9:04 |
Antworten |
Von TVRxxx 836 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Das kennen die meisten in Europa nur vom Hörensagen. Um die Bedeutung zu lernen sollte mann eine Burka tragen müssen,
|
20.01.2017 um 14:37 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Wieso die dir daraus einen Strick dreht? Ne Ohefeige genügt im übrigens für den nen nettem Strafbefehl..
Wenn der abet fremdvögelt und nicht mal ei sieht, dass dies nicht richtig ist, kann er mit dieser "Erniedrigung" froh sein. Sie hätte ihm den Laufpass geben sollen...
Nu, das Ganze ist ein paar Jahre her...ev. sind sie ja mittlerweile geschieden oder er ja hat den längsten Schw***..
Mir ists egal..
|
06.10.2017 um 12:15 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Naja, dann hätte er diw Beziehung aufgeben sollen statt hier rum zu jammern...
Anscheinend möchte er ds Weggli und ds Schöggeli haben..
|
06.10.2017 um 12:20 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Es geht um sein Verhalten.
Wenn er es nicht mehr mag, soll er die Beziehung mit ihr beenden. Stattdessen möchte er sie haben und gleichzeitig mit einer damals 19j rumvög***.
Kurz gesagt ja. Ihr Verhalten ist ok weil er mitmacht.
Auf alle Fälle ist sein Verhalten der letztw Dreck. Eine andere hätte ihm wohl seinen Kleinen ev. weggeschnipselt. :)
|
06.10.2017 um 13:08 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Das ist nicht das Gleiche. Eine Ehefrau kann sich physisch nicht wehren. Er schon.
|
06.10.2017 um 13:46 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Bullshit...wenn er so ein scheiss abzieht und mit der Behandlung nicht einverstanden ist, so soll er die Konsequenzen ziehen und die Scheidung einreichen. Bis er ausgezogen ist, kann er ja im Hotel übernachten.
Sorry, aber wenn der nur mit seinem Schw*** denken kann..
|
06.10.2017 um 13:55 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Wenn sie ihn am Schw*** zieht ists ne Tätlichkeit. Weil er in der Lage wäre, das sich zu wehren, es aber nicht macht, willigt er ein. Andernfalls hat er das Recht und die Pflicht den Angriff abzuwehren. Macht er ja hier ja aus welchen Gründen nicht.
Sorry, bin Jurist..
Zumindest in der CH ist einwilligunf bis zuu leichten Körperverletzung möglich.
|
06.10.2017 um 14:05 |
Antworten |
Von tvjxxxxxxxx 723 Beiträge bisher
|
re: Erniedrigung in der Ehe
Ich würde aufpassen, was du schreibst. Ich habe 2003 bis 2008 an der Universität Fribourg Recht studiert und mit Cum Laude bgeschlossen.
Tut mir leiid, wenn dein Rechtsempfinden nicht dem System entspricht aber werde du nicht frech..
|
06.10.2017 um 15:21 |
Antworten |