Die 'Rechnungsstellung' für einen fotografisch nachgewiesenen Geschwindigkeitsverstoß erfolgt normalerweise an die Adresse des Fahrzeughalters und da dürfte es den Behörden ziemlich egal sein, ob da ein Martin oder eine Martina hinter dem Steuer gesessen hat, solange die Rechnung bezahlt wird.
Ja, den Behörden ist es egal wer die Rechnung bezahlt. Nur doof ist es wenn es sich um einen Dienstwagen handelt und der Arbeitgeber befragt wird bevor du bezahlen darfst.
Die nächtliche Verkehrskontrolle war nur halb so schlimm wie gedacht.
Welches Problem hat die Frau "deutsche Verkehrs**pertin" mit unseren österreichischen Gesetzen? Es ist genau so, wie ich schrieb. Bestraft wird, wer fuhr.
Das ist doch ganz einfach.
Du sagst das es sich einen Familienangehörigen handelt und Du eine Aussageverweigerung in Anspruch nimmst.
Danach kommt nichts mehr.
So ein Fall hatte ich schon mal.